Erster bundesweiter Warntag am 10. September 2020 – WARNUNG RICHTIG VERSTEHEN

Am 10. September 2020 findet der erste bundesweite Warntag statt. Dazu werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

„Die Fähigkeit der Bevölkerung, Warnmeldungen und deren Zielrichtung zu verstehen, ist derzeit in Deutschland nicht ausreichend ausgeprägt. Die Bürgerinnen und Bürger für die Warnung vor gefährlichen Ereignissen zu sensibilisieren, ist eine wichtige und ebenso schwierige Aufgabe“. Nur wenige Menschen seien deutschlandweit in der Lage, die Warnmeldungen richtig zu verstehen. Deswegen soll künftig jährlich am zweiten Donnerstag im September der Warntag stattfinden. Dies hat die Innenministerkonferenz auf ihrer Sitzung im Juni 2019 beschlossen.

Warnung ist keine Angelegenheit nur einer Behörde, Warnung wird auch nicht nur zentral koordiniert. Für die Warnung der Bevölkerung sind all die Behörden zuständig, die in der Gefahrenabwehr tätig sind. Dies können Behörden von Bund und Ländern oder auch Behörden auf kommunaler Ebene sein: Dort werden im überwiegenden Fall die Gefahrenabwehrmaßnahmen gesteuert; beispielsweise bei Bränden, Bombenentschärfungen oder Trinkwasserverunreinigungen. Daher müssen alle Ebenen beim Thema Warnung an einem Strang ziehen. Genau das wollen wir am bundesweiten Warntag tun.

Ab sofort ist die neue Website www.bundesweiter-warntag.de online verfügbar. Sie bietet Informationen über den Warntag. Dieser findet ab 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September statt. Die Website erklärt aber auch, in welchen Fällen und auf welchen Wegen die Bevölkerung in Deutschland gewarnt wird. Eine Länderkarte ermöglicht den Überblick über Regelungen zur Warnung in den einzelnen Bundesländern. Das integrierte Service-Portal mit Informationsmaterial unterstützt Kommunen dabei, über den Warntag und allgemein über das Thema zu informieren.

Der Warntag und sein Hintergrund

Bund und Länder haben auf der Innenministerkonferenz 2019 gemeinsam die Einführung des bundesweiten Warntags beschlossen. Er soll die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen erhöhen. Wer rechtzeitig gewarnt wird und weiß, was zu tun ist, kann sich in einem Notfall besser selbst helfen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-Apps NINA und Katwarn, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.

Gleichzeitig dient der Warntag dazu, die vorhandenen technischen Systeme zur Warnung flächendeckend zu testen. Dabei prüfen die Behörden zugleich, an welcher Stelle sie noch weiterentwickelt werden können.

Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Auf Länderebene bereiten die jeweiligen Innenresorts den Warntag vor. Auf kommunaler Ebene werden die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden ihn durchführen.


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